Verwaltung

Hausverwaltung

Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist die Werterhaltung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Dieses ist nur gewährleistet wenn das Objekt optimal bewirtschaftet wird und auch der "innere Frieden" im Objekt bestmöglich gesichert wird. Soweit durchführbar, legen wir großen Wert auf die "Ausgewogenheit" der Bewohner. Bei der Wohngeldabrechung ist unser Bestreben, diese leicht verständlich zu halten.

Ritter Objektbetreuung GmbH legt besonderen Wert auf eine serviceorientierte Betreuung der Bewohner sowie eine exakte Abrechnung und Information gegenüber den Eigentümern. Für die Eigentümer werden, falls erforderlich, gesichert durch stete Kontrolle, aussagefähige Berichte erstellt und der Eigentümergemeinschaft etwaige Renovierungen, Modernisierungen oder Verbesserungen vorgeschlagen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen achten wir peinlichst genau auf ein optimales Kosten und Nutzenverhältnis.

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Festsetzungen in der Teilungserklärung, ebenfalls den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen. Eine eventuell weiterführende Tätigkeit wird bei der Verwalterbestellung vereinbart und anschließend durchgeführt. Der Verwalter sichert die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowohl in technischer, bestandserhaltender, bestandsverbessernder, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht. Er wird der Gemeinschaft regelmäßig Maßnahmen vorschlagen die zur Verbesserung der gemeinschaftlichen Situation beitragen und die Wertsteigerung positiv beeinflussen. Die Vertragsdauer wird in der Regel bei einer Verwalterbestellung festgelegt. Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über die Wirtschaftsführung des verwalteten Objekts erteilen und Einblick in die Unterlagen gewähren die Gemeinschaft betreffen. Die Konditionen für eine Weg-Verwaltung sind frei verhandelbar. Für Anfragen verwenden Sie bitte auch gern das auf unserer Webseite befindliche Formular. Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend!

Rechte und Pflichten des Verwalters

Der Verwalter ist berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentümer oder auch im eigenen Namen und mit Wirkung für und gegen die Gemeinschaft wie folgt zu agieren:

Sondereigentumsverwaltung

Das Hauptaugenmerk bei der Sondereigentumsverwaltung liegt auf der der Überwachung der Mietzahlungen sowie das rechtzeitige Eingreifen bei Verzug. Ebenfalls müssen die Hausgeldabrechnungen überprüft werden. Hier ein kleiner Auszug aus dem Leistungsspektrum:

Ansprechpartner: Peter Ritter